Abrechnung von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Kurzer Leitfaden für Ärzte.

WZAT Stethoskop auf Tastatur - Telemedizin

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz hat sich als effektive Methode erwiesen, um die Versorgung von Patienten zu verbessern, Krankenhausaufenthalte zu reduzieren und die Lebensqualität zu steigern. Am 01.01.2022 wurde die Abrechnungskennziffer „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ eingeführt und zum Bestandteil der Regelversorgung. Doch wie erfolgt die korrekte Abrechnung von Telemedizin bei Herzinsuffizienz, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die relevanten Abrechnungsvorgaben und zeigen, wie die Telemonitoring-Plattform medPower® dabei unterstützt.

Telemedizin bei Herzinsuffizienz: Innovative Lösungen für bessere Versorgung 

Herzinsuffizienz ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit und betrifft circa 20% der Bevölkerung also circa 3,5 Millionen Menschen. Im Durchschnitt sind die Betroffenen 76 Jahre alt. 50% der Erkrankten versterben innerhalb der nächsten 4 Jahre nach der Diagnosestellung. Eine Hospitalisierung erfolgt bei 40% der Erkrankten innerhalb eines Jahres.1 Die Behandlung erfordert eine enge Überwachung, regelmäßige Anpassung der Therapie und ein kontinuierliches Management. Diese Herausforderungen stellen Ärzte und Klinikleiter vor erhebliche organisatorische und finanzielle Aufgaben.